AGB


Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Allen Verkäufen und Angeboten liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  2. Die Aufträge gelten von uns als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Übersendung einer Rechnung gilt als Auftragsbestätigung.
  3. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Aufträge, für die feste Preise nicht ausdrücklich vereinbart worden sind, werden zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
  4. Die Verpackung wird selbstkostend in Rechnung gestellt. Bei frachtfreier Rücksendung von Kisten erfolgt Gutschrift mit 2/3 des berechneten Wertes.
  5. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Beanstandungen können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Die Fabrik haftet für Brüche und Verluste während des Transportes.
  6. Die angegebene Lieferzeit ist unverbindlich. Eine Inverzugsetzung ist ausgeschlossen, sofern die Auslieferungsverzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
  7. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto ohne jeden Abzug.
  8. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Bezahlung aller sonstigen, auch noch nicht fälligen Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen, unser Eigentum. Wechsel und Schecks gelten nur nach erfolgter Einlösung als Zahlung. – Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfügen. In diesem Falle tritt jedoch der Anspruch gegen Drittabnehmer an die Stelle der uns noch gehörenden Ware, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf.
  9. Verfügungen über unbezahlte Ware wie Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung können nicht vorgenommen werden. Etwaige Pfändungen sind uns sofort anzuzeigen.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrages, Solingen.
  11. Zahlungen sind nur an unsere Firma selbst zu leisten